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Nach dem Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg gilt ab Montag,16. September 2021 ein dreistufiges Warnsystem

Basisstufe (aktueller Stand)

Die Teilnahme am Sportbetrieb im Innenbereich ist ausschließlich mit der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) möglich. Als Testnachweis wird ein Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden anerkannt.

Ohne einen Nachweis ist die Teilnahme am Sportbetrieb nicht möglich.

 

Warnstufe (noch nicht ausgerufen)

Die Teilnahme am Sportbetrieb im Innenbereich ist ausschließlich mit der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) möglich. Als Testnachweis wird nur noch ein PCR-Test anerkannt.

Die Teilnahme am Sportbetrieb im Außenbereich ist ausschließlich mit der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) möglich. Als Testnachweis wird ein Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden anerkannt.

 

Alarmstufe (noch nicht ausgerufen)

Die Teilnahme am Sportbetrieb im Innen- und Außenbereich ist ausschließlich mit der 2G-Regel (geimpft oder genesen) möglich

 

Es gibt weiterhin keine Beschränkungen bezüglich der Teilnehmerzahl.

Es muss eine Anwesenheitsliste mit Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit der Teilnahme geführt werden. Die Form der jeweiligen Teilnehmerliste bleibt den Abteilungen/Gruppen überlassen.

Auch der Mindestabstand von 1,5 m muss außerhalb der Trainingssituation dauerhaft eingehalten werden. Dieser gilt auch in Umkleidekabinen. Zusätzlich gilt eine generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Zum Sporttreiben darf der entsprechende Mund-Nasen-Schutz abgezogen werden. Die Maskenpflicht gilt ebenfalls im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 m gewährleistet ist.

Das aktuelle Hygienekonzept des ViR findet ihr im Anhang. Bitte lest euch dieses vor dem Sportbetrieb aufmerksam durch und kommuniziert es an eure Mitglieder/Teilnehmer.

Wir freuen uns den Sportbetrieb weiterhin ausführen zu können.

Remseck, 16. September 2021