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Teilnahmebedingungen Kursprogramm

Teilnahmebedingungen für VIR Sportkurse

Präambel

Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für die aktuellen Kursangebote der Vereine in Remseck e.V., Meslay-du-Maine-Straße 10, in 71686 Remseck am Neckar, im Folgenden VIR genannt. Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu den nachfolgenden Teilnahmebedingungen des VIR zustande.

Hinweis: Die in den Teilnahmebedingungen verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

§1          Anmeldung / Kursteilnahme / Zeiten

Die Anmeldung zu einem Kurs kann nur online über das Buchungssystem des ViR vorgenommen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Anmeldende die Teilnahmebedingungen an. Ein Kurs kann nur als Ganzes gebucht werden.
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben. Platzreservierungen sind nicht möglich. Sind alle Plätze des Kurses bereits belegt, setzen wir die Anmeldung auf eine Warteliste. In diesem Falle erhält der Anmeldende eine schriftliche Mitteilung. Eine Teilnahme kann in diesem Fall erst nach Freiwerden eines Kursplatzes zugesagt werden. Die Kursgebühr ist sofort nach Anmeldung fällig und wird vom angegebenen Konto abgebucht.
Eine Kursteilnahme nach Kursbeginn ist nur möglich, wenn die vom VIR festgelegte max. Teilnehmerzahl des Kurses noch nicht erreicht ist, der Übungsleiter dieses befürwortet und keine sonstigen Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
Sollte der Kurs mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahlen nicht zustande kommen, behält sich der VIR vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall werden die bereits angemeldeten Teilnehmer schriftlich informiert und bereits getätigte Zahlungen rückerstattet.
Die Kurszeit beträgt 45 Minuten pro Kursstunde. Die zusätzlichen 15 Minuten sind grundsätzlich für organisatorische Aufgaben (Anwesenheitslisten/Fragen/ Informationen u.a.) und für den Übergang zur Nachfolgegruppe vorgesehen, können selbstverständlich aber auch für den Sportbetrieb genutzt werden.

§2          Rücktritt

Der Kurs kann bis zum Beginn des 1. Termins storniert werden. Für die uns entstanden Verwaltungsarbeiten und Gebühren behalten wir 10 % der Kursgebühr ein. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Anrechnung auf einen Folgekurs besteht dann nicht. Ein Ersatzteilnehmer wird ohne zusätzliche Kosten gerne akzeptiert. Die Ab-/Ummeldungen müssen schriftlich erfolgen.

§3          Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr wird sofort nach Anmeldung zum jeweiligen Kurs von dem angegebenen Konto abgebucht.
Falls Sie Fragen zu einer Abbuchung haben, bitten wir Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen, bevor Sie die Abbuchung bei der Bank zurückgegeben. Evtl. entstehende Bankgebühren werden dem Anmeldenden in Rechnung gestellt, sollte die Abbuchung nicht möglich sein.
Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.

§4          Störungen / Kursausfall

Im Falle einer technischen Störung des Bewegungsraumes oder der Belegung des Raumes durch den Träger, die Stadt Remseck am Neckar, muss der Kurs ausfallen.
Sollte ein Übungsleiter ausfallen und der VIR kann keinen Ersatzübungsleiter stellen, muss der Kurstag ausfallen. Dieses wird den Teilnehmern schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Eine telefonische Mitteilung erfolgt nicht. Ein Anspruch, dass dieser Kurstag nachgeholt wird, besteht nicht.
Sollte der Kursbetrieb durch einen oder mehrere Kursteilnehmer massiv gestört werden, behalten wir uns vor, den oder die Teilnehmer von der weiteren Kursteilnahme auszuschließen. In diesem Fall hat der VIR Anspruch auf den vollen bereits bezahlten Kursbeitrag.

§5          Rückzahlung

Eine Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen an dem Kurs dauerhaft nicht mehr teilnehmen kann. Diese ist durch ein ärztliches Attest zu belegen und innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten der gesundheitlichen Einschränkungen vorzulegen.
Kann der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen lediglich an einzelnen Kursstunden nicht teilnehmen, so erfolgt hierfür keine Rückzahlung oder Gutschrift.

§6          Benutzungsordnung

Der Kursteilnehmer erkennt mit der Anmeldung die jeweilige Benutzungsordnung der Sportanlagen an. Diese hängen an allen Sportanlagen aus.

§7          Haftung

Der VIR übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die mit unseren Veranstaltungen im Zusammenhang stehen. Dies gilt vor allem auch für persönliche Gegenstände, die der Kursteilnehmer mit sich führt. Durch die Zahlung der Kursgebühr sind die Kursteilnehmer im Rahmen unseres Sportversicherungsvertrages unfallversichert.

§8          Datenschutz

Die persönlichen Daten der Interessenten und Kursteilnehmer werden ausschließlich zur internen Verwendung wie Kursanmeldung und Abrechnung sowie zur Ankündigung neuer Kursangebote über unseren Newsletter in der EDV gespeichert. Die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

§9          Sonstiges

Für Preis und Umfang unserer Leistungen sind ausschließlich die vom VIR veröffentlichten Preise und Leistungsbeschreibungen maßgebend. Nebenabreden oder sonstige Abmachungen bedürfen der Schriftform. Der VIR übernimmt keine Garantie für das Erreichen des angestrebten Lehrziels eines Kurses.

§10       Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.